Rechtsschutz für die Vermietung

Der Vermieterrechtsschutz schützt Ihre rechtlichen Interessen als Vermieter und Eigentümer
einer Immobilie gegenüber Ihren Mietern, Verwaltungsbehörden, Nachbarn und Handwerkern
Enthalten ist der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz als Eigentümer.

Streitigkeiten mit Handwerkern

Die Einforderung von Mietschulden

Unterstützung im Umgang mit Mietnomaden

Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz als Eigentümer

Bei einem Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit (Immobilie) begangen zu haben

Bei einem Vorwurf in strafrechtlichen Angelegenheiten um die Immobilie

Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden und dem Finanzamt

Forderungsausfall als Vermieterrisiko abdecken, wenn vereinbart

Streitigkeiten als Bauherr bei Umbauten wenn vereinbart Bauherrenrechtsschutz

Die Wartezeit im Vermieter- und Eigentümerrechtsschutz beträgt 3 Monate
Die Wartezeit im Bauherrenrechtsschutz beträgt 6 Monate
Rechtsschutz im privaten Bereich
Die Risikoprämie wird durch die Bruttojahresprämie des Mieters berechnet. (=Kaltmiete + Nebenkosten) Grund ist, dass Anwalts- und Gerichtskosten durch den Wert der Streitigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.
Als Eigentümer einer Wohnung/ Haus/ Grundstückes seine Rechte geltend machen.
Enthalten im Rechtsschutz Immobilie Vermieterrechtsschutz. Streitigkeiten mit Mieter, Nachbarn, Verwaltungsbehörden, Gemeinde usw.
Durch die Mietausfalldeckung kann der Forderungsausfall für 6 oder 12 Monate abgesichert werden.
Bei Antrag wird die Bonität des Mieters geprüft. Es darf kein Mietrückstand offen sein.
Ihre Vorteile liegen in einer individuellen, kompetenten und ehrlichen Beratung, um auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse eine Lösung zu erhalten. Dazu ein direkter Ansprechpartner an Ihrer Seite mit Qualitativ hochwertigen Versicherungsprodukten.


Erfahren Sie, wie eine Rechtsschutzversicherung Sie absichern kann:








*
*