Rechtsschutz - Lexikon

Erhalten Sie detaillierte Informationen über Rechtsschutzversicherungen und die Rechtsgebiete. Im Rechtsschutz - Lexikon zu Rechtsschutzversicherungen

Rechtsbereiche in der Rechtsschutzversicherung

Das Arbeitsrecht deckt als Angesteller Streitigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber / Dienstherren ab.
Das Arbeitsrecht ist im Baustein Beruf enthalten.
Der Bauherrenrechtsschutz schützt Bauherren bei Baumaßnahmen, Neubau, Umbau, Anbau als Eigentümer einer Immobilie gegenüber Dritten und Vertragspartnern rechtlich ab. Nur wenige Versicherer bieten diese Leistung an: Im Immobilienbaustein Premium der ARAG ist der Bauherrenrechtsschutz enthalten.
Bei Streitigkeiten in Betreuungsverfahren unterstützt der Beratungs- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren.
Eltern oder verwandte ersten oder zweiten Grades wenn ein Betreuer bestellt werden muss.
Rechtsschutz Dienstleistungen rund um den Online- Bereich.
Unter andrem kann enthalten sein: private Urheberrechtsverstöße, Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, Online-Shopping, Kreditkartenmissbrauch, Datenbeschädigung, Elektronikschutz, die private Homepage.
Je nach Leistungsumfang und Tarif.
 Disziplinar und Standesrechtsverfahren als Beamter, Soldat, angestellter Arzt, Polizist, Steuerberater
Vorwurf der Befehlsverweigerung, Verstoß gegen Standesrecht
Streitigkeiten zwischen verheirateten nach der Eheschließung über eine Trennung / Scheidung.
Vor einem deutschen Familiengericht bei Scheidung und Scheidungsfolgesachen.
Das Erbrecht umfasst Streitigkeiten aus dem Erbe einer verstorbenen Person.
Beratungsrechtsschutz über das Erbe einer verstorbenen Person nach Veränderung der Rechtslage.
Erbrechtsschutz vor deutschen Gerichten um einen Anteil Streiten oder ein Testament anfechten.
Das Familienrecht ist ein Überbegriff und umfasst Streitigkeiten im privaten Lebensbereich.

 
Als Opfer einer Gewaltstraftat Schadenersatz bzw. als Nebenkläger aktiv werden.
Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen.
Beratung als Angestellter wenn der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat.
Das Mietrecht umfasst den Mieter in Streitigkeiten gegenüber dem Vermieter.
Mietminderung, Prüfung der Nebenkostenabrechnung, Streitigkeiten mit Nachbarn usw.
Wenn Sie beschuldigt wurden eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, hilft Ihnen der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz um sich gegen den Vorwurf zu wehren. z.B. im Straßenverkehr.
Eine Schadenersatzforderung geltend machen. z.B. nach einer Schädigung.
Steuerrechtsschutz in Streitigkeiten mit deutschen Finanzämtern und Verwaltungsbehörden.
Beispiele aus dem Bereich Privat: Werbungskosten, Sonderausgaben, Zölle
Beispiele aus dem Bereich Verkehr: Einstufung bei Kfz-Steuer, Abgasklasse strittig
Beispiele aus dem Bereich Wohnen: Grundsteuer, Abwasser-, Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungsgebühren
Streitigkeiten vor Sozialgerichten sowie Widerspruchsverfahren die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Erwerbsunfähigkeitsrente, Einordnung der Pflegestufe, Höhe des Invaliditätsgrads oder Rentenansprüche
Der Strafrechtsschutz unterstützt Sie sich gegen den Vorwurf zu wehren, eine Straftat begangen zu haben.
Wenn ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Die Verteidigung gegen den Vorwurf.
Streitigkeiten in Unterhaltssachen. Unterhalt geltend zu machen bzw. den zu zahlenden Unterhalt zu prüfen
Mit enthalten der Sorgerechts- Rechtsschutz.
Im Vertrags und Sachenrecht sind Streitigkeiten aus Vertragsbrüchen oder Abweichungen enthalten. Damit Verträge auch eingehalten werden. In den unterschiedlichen Bausteinen, sind jeweils spezifische Vertrags- und Sachenrechte enthalten: Privatrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht usw.
Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichten.
Vergabe von Kindergartenplätzen, Bafög, Vergabe von Studienplätzen, verwaltungsrechtliche Verfahren, Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflage, Idiotentest.
Streitigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Als Nutzungsberechtigter oder Eigentümer einer Wohnung/ Haus/ Grundstückes seine Rechte geltend machen.
Enthalten im Rechtsschutz Immobilie / Wohnen. Streitigkeiten mit Nachbarn, Verwaltungsbehörden, Gemeinde usw.
Das Zivilrecht ist der Überbegriff der Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander.
Innerhalb des Zivilrechts können weitere Unterscheidungen vorgenommen werden.
Versicherte Kosten sind unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugengelder,
Kosten der Gegenseite, Beratungskosten und Kosten für die Serviceleistungen wie das Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices uvm.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.
Die Rechtsgebiete sind in den unterschiedlichen Bausteinen enthalten:
Das Vertrags- und Sachenrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, und vieles mehr.
In den unterschiedlichen Bausteinen sind Beispiele zu den Rechtsbereichen aufgelistet.
Die Wartezeiten sind Karenzzeiten um die Versichertengemeinschaft zu schützen. Man möchte verhindern, dass jemand mit Streitigkeiten eine Versicherung noch schnell abschließt, Leistungen erhält und anschließend wieder Kündigt. Die Wartezeiten sind ganz unterschiedlich. Einige Leistungen sind direkt versichert, aber auch 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr bis zu 3 Jahren Wartezeit sind möglich. Die Wartezeiten können in einer persönlichen Beratung besprochen werden.
Eine Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip einer Versichertengemeinschaft.
Eine Versichertengemeinschaft gibt bestimmte Risiken, an einen Versicherer ab.
Dafür zahlen die Versicherten einen Risikobeitrag.
Die Beiträge kommen in einen großen Topf und aus diesem großen Topf werden die Kosten und die Leistungen für die Versichertengemeinschaft gezahlt. Wer / Wann welche Leistung erhält ist vertraglich in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Einmal im Jahr prüft ein unabhängiger Gutachter die Schadenfälle nach, berechnet die Schadenquote und prüft die Auszahlungen an die Versichertengemeinschaft mit den Risikobeiträgen. Je nach Überschuss oder Fehlbetrag werden die Risikobeiträge der Versicherten gesenkt bei einem Überschuss oder erhöht bei einem Fehlbetrag. Je nach Leistungsumfang setzt sich dann die Risikoprämie zusammen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung zum Kostenschutz, um bei rechtlichen Streitigkeiten nicht aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen oder dann in Schieflage zu geraten.
Neben Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten bietet die Rechtsschutzversicherung auch Serviceleistungen: telefonische Anwaltsberatung 24/7 durch einen Fachanwalt in allen Bereichen.
Außergerichtliche Streitschlichtung durch einen Mediator in einem Streitschlichtungsverfahren eine Einigung zu erzielen ohne Anwälte. Und weitere Online-Rechtsservices.

Allgemeine Informationen zu Rechtsschutzversicherungen

Das Anwaltstelefon bietet die Möglichkeit sich 24/7 durch einen Fachanwalt telefonisch zu seinen Rechtsfragen Beraten zu lassen.
Eine Serviceleistung der Rechtsschutzversicherungen seinen Anwalt immer in der Hosentasche dabei zu haben.
Den Anwaltszwang gibt es vor Gerichten, ab dem Landgericht. Es muss ein Anwalt zugezogen werden. Man darf sich alleine ohne Anwalt nicht selbst vertreten.
In einem Rechtlichen Schadenfall muss man bevor der Anwalt beauftragt wird eine Deckungszusage bzw. Rücksprache mit dem Rechtsschutzversicherer halten. Der Rechtsservice der Versicherungsgesellschaft erteilt eine Deckungszusage oder Ablehnung.
Anschließend kann man mit der erhaltenen Schadennummer wenn vereinbart zu einem Anwalt vor Ort gehen. Oder weitere Services nutzen.
Gerichtskosten sind Kosten während eines gerichtlichen Verfahrens. Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Zeugengelder, wenn man verliert die Kosten der Gegenseite usw. sind unter dem Begriff Gerichtskosten enthalten.
Die Gerichtsgebühren sind wie Nutzungsgebühren zu sehen, und Bestandteil der Gerichtskosten. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert und sind eine Art Nutzungspauschale vor Gericht, die entrichtet werden muss.
Der Geltungsbereich ist der Geograpische Bereich indem sich der Versicherungsnehmer aufhalten muss um verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen zu können. So kann der Geltungsbereich Weltweit, Europa und außereuropäische Staaten, oder Deutschland unterschiedliche Leistungen umfassen. So können einige Leistungen ausschließlich vor deutschen Gerichten in Anspruch genommen werden.
Die Instanzen sind die Reihenfolge der zuständigen Gerichtsstände: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandgericht.
Möchte man rechtlich vorgehen, kann es sein, dass man zum Erfolg die Instanzen von unten nach oben durchgehen muss.
Der Begriff Kausalität umfasst den Zusammenhang / die Ursache Wirkung in einem Schadenfall.
Kausal zusammenhängend eines Ereignisses mit einer Auswirkung. 
Die Vertragslaufzeiten sind Laufzeiten über einen Zeitraum über den der Vertrag läuft.Es können 1 Jahres Verträge gewählt werden oder 3 Jahres Verträge. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht mindestends 3 Monate vor der Hauptfälligkeit gekündigt wurde.
Ein Mediationsverfahren ist eine außergerichtliche Streitschlichtung durch einen ausgebildeten Mediator. Dieser Mediator versucht zwischen den Parteien eine Einigung im Guten herzuleiten. Das ist vor allem empfehlenswert, wenn man in einer persönlichen Beziehung zueinander steht. Der Mediator versucht die Sichtweise der anderen Partei Psychologisch und Menschlich darzustellen, um eine Lösung herzuleiten sich im Guten zu einigen.
Die Online- Rechtsservices der Rechtsschutzversicherung sind Serviceleistungen, die man den Versicherten bieten möchte und einfach und unkompliziert umsetzen kann. Dazu gehört der Dokumentenservice: vorgefertigte Anwaltsschreiben in allen Sparten. Das Forderungsmanagement, der Anwaltschat, Dokumentenprüfung, rechtliche Vertragsprüfung und vieles mehr.
Die Partnerfachanwälte sind Anwälte aus dem Partnernetzwerk der Rechtsschutzversicherung. Diese Vertragsanwälte sind ausgesucht und werden den versicherten Empfohlen, weil man Gute Erfahrungen mit diesen gemacht hat, Zuverlässigkeit, Erfolgsorientiert, Engagiert.
Die Prozesskosten sind die anfallenden Kosten einen Prozess zu führen. Dazu gehören Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Gerichtsgebühren, bei einer Niederlage die Kosten der Gegenseite und was sonst noch an Kosten anfällt wie Dolmetscher, Fahrtkosten usw.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzlich festgelegte Grundlage zur Berechnung des Honorars/ Vergütung des Anwaltes. Je nach Aufwand und Hebesatz setzen sich die Anwaltskosten zusammen.
Der Rechtsservice der Versicherungsgesellschaft ist der direkte Ansprechpartner der Versicherten bei Streitigkeiten. Der Rechtsservice vergibt Deckungszusagen und vermittelt Lösungen.
Der Rückwirkende Rechtsschutz oder Rechtsschutz mit Sofortleistung ist unter bestimmten Voraussetzungen im Verkehrsbereich und im Mietrecht möglich. Auch ein Grundsätzlicher Universalrechtsschutz mit Sofortleistung mit einem Budget für eine Anwaltsberatung kann gewählt werden.
Grundsätzlich gilt, bei Vertragsabschluss ist die Versicherung für die Zukunft nach Ablauf der Wartezeit kann der Leistungseintritt geprüft werden.
​Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der sich mehrere Parteien zusammentuen um gemeinsam vorzugehen. Gemeinsam haben die Beteiligten, dass ​Sie Betroffen oder geschädigt wurden.
Der Selbstbehalt ist ein Vertraglich festgelegter Geldbetrag je Schadenfall den der Versicherte selbst zahlt (Eigenanteil), den Rest zahlt die Versicherung. Dafür mindert sich die zu zahlende Risikoprämie. Für viele Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an.
Der Versicherungsbeginn ist der Vertragsbeginn, ab dem der Vertrag zu laufen beginnt. An diesem Zeitpunkt fängt die Wartezeit an zu laufen. Grundsätzlich ist es möglich bei Abschluss einer Versicherung den Vertragsbeginn ab dem nächsten Tag 12:00 Uhr zu legen.

Die Smarte Tarifierung ist eine Rabattmöglichkeit der Rechtsschutzversicherung. Unter Berücksichtigung der Postleitzahl und des Alters des Versicherungsnehmers, sowie der Schadenhäufigkeit können zusätzliche Rabatte vergeben werden. Abhängig davon wie Schadenfällig das Gebiet ist, das Alter, und unter der Voraussetzung der Versicherte ist selbst nicht Schadenhäufig.
Direkt nach Vertragsabschluss kann die telefonische Anwaltsberatung in allen Rechtsbereichen genutzt werden.
Ein Mediationsverfahren durch einen erfahrenen Mediator kann ebenfalls zur außergerichtlichen Einigung ohne Anwälte genutzt werden. Online- Rechtsservices können ebenfalls ohne Wartezeit genutzt werden. ​z.B. Rechtsdokumente.
Einige Rechtsbereiche sind Ohne Wartezeit solange der Schadenzeitpunkt nach Versicherungsbeginn fällt.

Die Wartezeiten sind Karenzzeiten um die Versichertengemeinschaft zu schützen. Man möchte verhindern, dass jemand mit Streitigkeiten eine Versicherung noch schnell abschließt, Leistungen erhält und anschließend wieder Kündigt. Die Wartezeiten sind ganz unterschiedlich. Einige Leistungen sind direkt versichert, aber auch 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr bis zu 3 Jahren Wartezeit sind möglich. Die Wartezeiten können in einer persönlichen Beratung besprochen werden. Die Wartezeiten sind schriftlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Die Zentrale Mandatsbearbeitung stellt die Möglichkeit dar, die Bearbeitung der rechtlich notwendigen Schritte seiner Versicherung zu überlassen. Diese gibt den Auftrag an einen persönlichen Dienstleister ab. Das ist eine kostengünstige Möglichkeit viele Schadenfälle zu bearbeiten zum Beispiel werden die Fälle zugewiesen und ein Fachanwalt ​arbeitet einen Fall nach dem anderen routiniert ab.
Der Zivilprozess ist die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche zwischen den Bürgern untereinander.
Wenn zum Beispiel ein Bürger sein Recht geltend machen möchte kann dieser vor Gericht ziehen und durch die Instanzen gehen:
Amtsgericht, Landgericht, Oberlandgericht / Bundesgerichtshof