Rechtsschutz in Verkehrssachen

Als Fußgänger, Fahrradfahrer oder in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben Sie die rechtliche Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr außerdem als Halter, Fahrer und Insasse aller auf Sie oder einer mitversicherten Person zugelassenen Fahrzeuge. Ebenso gemieteter oder fremder Fahrzeuge. Der Verkehrsrechtsschutz ist Einzeln als auch in einem Paket verfügbar.
Im Verkehrsrecht gibt es Grundsätzlich keine Wartezeit nach Vertragsabschluss

Wenn Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug unterwegs sind und einen Unfall erleiden leistet vorrangig die KFZ- Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche und sorgt für die Verteidigung bzw. die Ansprüche abzuwehren / zu mindern. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt bei der Anschuldigung einer Straftat, Ordnungswidrigkeit oder wenn Sie Schadenersatz geltend machen müssen.
Rechtsschutzversichert sind Sie im öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft als berechtigter Fahrer, Mitfahrer oder Insasse. Außerdem als Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, in öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt im Verkehrsbaustein seine Versicherten bei der Anschuldigung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Neben den Anwalts- und Gerichtskosten ist ein zusätzlicher Vorteil den Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Hosentasche zu haben. Durch die telefonische Anwaltsberatung unterstützt der Rechtsschutz seine Versicherten auch direkt in einer Verkehrskontrolle.
Ihre Vorteile liegen in einer individuellen, kompetenten und ehrlichen Beratung, um auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse eine Lösung zu erhalten. Dazu ein direkter Ansprechpartner an Ihrer Seite mit Qualitativ hochwertigen Versicherungsprodukten.


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